für die Durchführung von Reparaturaufträgen und die Erstellung von Kostenvoranschlägen
der Specialmed GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Berthold,
Adolf-Sturm-Str. 11a, 82211 Herrsching
Handelsregister Amtsgericht München, HRB 191270
Tel.: + 49 8731/3264130
Fax: + 49 8731/3264930
E-Mail: info@specialmed.de
Homepage: www.specialmed.de
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss – Preise
Der Reparaturvertrag und der Vertrag über die Erstellung eines Kostenanschlags sind zwei voneinander unabhängige Vereinbarungen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Erstellung des Kostenanschlags bereits Eingriffe in das Gerät erforderlich sind.
Stellt der Kunde nicht klar, dass er die sofortige Reparatur des Geräts wünscht, gehen wir davon aus, dass zunächst ein Angebot auf Erstellung eines Kostenanschlags vorliegt.
An die Angebote auf Erstellung eines Kostenanschlags oder zur Reparatur ist der Kunde bis zum Ablauf einer Woche nach Eingang des Geräts bei uns gebunden. Sollten wir das Angebot nicht annehmen, wird der Kunde informiert und zur Abholung des Geräts aufgefordert.
Verlangt der Kunde eine Reparatur im Rahmen seines Rechts auf Nacherfüllung, macht er also einen Gewährleistungsanspruch geltend, liegt darin kein Angebot zum Abschluss eines Reparaturauftrags. Falls kein Gewährleistungsfall vorliegen sollte, wird der Kunde darüber unverzüglich informiert. Es steht im frei, dann einen Reparaturauftrag zu erteilen. Andernfalls wird er von uns zur Abholung des unreparierten Geräts aufgefordert.
Die Preisberechnung für Reparatur und/oder Kostenanschlag erfolgt nach Zeit und Aufwand, sofern nicht vereinbart ist, dass zu Pauschalpreisen oder nach Einzelleistungen abzurechnen ist. Unsere Preise gelten ausschließlich Verpackungs- und Versandkosten; diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Gibt der Kunde die Reparatur in Auftrag, wird die Vergütung für die Erstellung des Kostenanschlags auf die Reparaturkosten angerechnet.
§ 3 Leistungsfrist
Termine und Fristen werden zwischen dem Kunden und uns individuell vereinbart. Sie sind eingehalten, wenn die Arbeiten innerhalb der vereinbarten Termine und Fristen ausgeführt worden sind. Sollten wir unsere Leistung wegen Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht termingerecht erbringen, kann der Kunde sich nicht wegen der Verzögerung vom Vertrag lösen.
§ 4 Kostenanschlag
Der Kostenanschlag ist eine unverbindliche fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten. Eine wesentliche Überschreitung (mehr als 15 %) des Kostenanschlags bei der Durchführung der Reparatur wird dem Kunden unverzüglich angezeigt, der in diesem Fall das Recht hat, den Reparaturvertrag zu kündigen. Im Falle der Kündigung durch den Kunden steht uns ein der geleisteten Arbeit entsprechender Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen zu. Sollte keine Kündigung erfolgen, ist die tatsächlich anfallende Vergütung zu bezahlen.
§ 5 Rückführung der Geräte an den Kunden I Gefahrübergang
Die instandgesetzten und/oder von uns im Rahmen der Erstellung eines Kostenanschlags begutachteten Geräte sind grundsätzlich bei uns abzuholen. Kommt der Kunde unserer Aufforderung zur Abholung nicht binnen einer Woche nach, sind wir berechtigt, Ersatz der uns entstehenden Mehraufwendungen und insbesondere Lagergeld zu verlangen.
Auf Verlangen des Kunden versenden wir das Gerät auf dessen Kosten und Gefahr. Verzögert sich die Versendung aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstandes oder erfolgt die Versendung auf Wunsch des Kunden zu einem späteren als dem vereinbarten Fertigstellungstermin, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft auf ihn über.
§ 6 Gewährleistung/Haftung (für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen)
(1) Die Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
(3) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen:
– in Fällen der gesetzlich geregelten verschuldensunabhängigen Haftung,
– bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
In Fällen leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern wir eine Kardinalpflicht, also einer für den Vertrag und seine Durchführung wesentlichen Pflicht, verletzen. In diesen Fällen haften wir jedoch nicht für mittelbare oder unvorhersehbare Schäden, für Mangelfolgeschäden, für entgangenen Gewinn sowie für ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung ist der Summe nach ferner auf die Höhe des dreifachen Nettorechnungsbetrages der schadensauslösenden Leistung begrenzt. Im Übrigen ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen . Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für unsere gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, angestellten Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(4) Für die Verjährung für alle Ansprüche, die nicht der Verjährung wegen eines Mangels der Sache unterliegen, gilt eine Ausschlussfrist von 18 Monaten. Sie beginnt ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers.
§ 7 Pfandrecht und unterlassene Abholung
Der Kunde bestellt für uns an der im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung übergebenen Sache ein Pfandrecht für die Forderungen aus dem Vertrag. Das Pfandrecht erstreckt sich auch auf Forderungen aus früheren Verträgen zur Reparatur der Sache oder Erstellung eines Kostenanschlags für die Reparatur der Sache. Das Pfandrecht entsteht auch, wenn die Sache nicht dem Kunden gehört und wir von diesem Umstand keine Kenntnis hatten. Sollte der Kunde die Sache nicht abholen oder die Annahme der per Nachnahme versandten Sache verweigern, wird er von uns schriftlich erneut aufgefordert, das Gerät binnen eines Monats abzuholen oder uns um eine wiederholte Versendung auf seine Kosten zu ersuchen. Bleibt die Fristsetzung erfolglos, werden wir unter Bezifferung der uns zustehenden Forderung den Verkauf der Sache androhen. Nach Ablauf eines Monats nach der Verkaufsandrohung sind wir berechtigt, die Sache zu verkaufen.
§ 8 Gerichtsstand – Erfüllungsort
{1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.
{2) Falls der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
{3) Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliche Sondervermögen gilt unser Geschäftssitz als Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Soweit sich nicht aus einer individuellen Abrede etwas anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Ihre Specialmed GmbH