§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Die Verkaufsbedingungen der Specialmed GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Berthold, Adolf-Sturm-Str. 11 a, D- 82211 Herrsching, gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
(2) Sollte es zu einer ergänzenden Vereinbarung, Zusicherung oder Änderung der vertraglichen Bedingungen kommen, ist Folgendes zu beachten: Die Vollmacht unserer zur Vertretung berechtigten Mitarbeiter beschränkt sich auf schriftlich getroffene Abreden. Wenn also ein Mitarbeiter lediglich eine mündliche Erklärung abgibt, ist nicht davon auszugehen, dass er hierzu bevollmächtigt war oder sein Handeln von uns gebilligt wird.
§ 2 Angebot – Vertragsschluss – Unterlagen
(1) Die Darstellung der durch uns vertriebenen Produkte auf unserer Website oder in unseren Werbebroschüren stellt kein Angebot an den Käufer dar.
(2) Bei Bestellung über den online-shop gibt der Kunde erst durch die Bestellung der gewünschten Ware ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags an uns ab. An dieses Angebot ist der Kunde 14 Tage rechtlich gebunden. Die Bindungsfrist beginnt rechnerisch mit dem auf die Absendung der Bestellung folgenden Tag und endet mit Ablauf des 14. Tages. Sollte der 14. Tag ein Samstag, Sonntag oder ein im Freistaat Bayern staatlich anerkannter Feiertag sein, endet die Frist erst mit Ablauf des nächsten Werktags. Binnen dieser Frist sind wir berechtigt, das Angebot durch Bestätigung der Bestellung anzunehmen.
(3) Bei der Anforderung eines persönlichen Angebots durch uns, gilt der Kaufvertrag als mit der schriftlichen oder telefonischen Angebotsannahme durch den Kunden geschlossen.
(4) Die Lieferfrist beträgt in der Regel 10 Werktage. Der Samstag ist kein Werktag. Individuelle Lieferfristvereinbarungen sind vorrangig.
(5) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Widerrufsrecht/Kostenloser Test
Ein Widerrufsrecht besteht nur für Verbraucher. Die diesbezüglichen Regelungen sind unter dem Punkt “Widerrufsrecht” abrufbar. Sollte dem Kunden das Angebot unterbreitet worden sein, unsere Waren 14 Tage lang zu testen, liegt darin kein Recht auf Widerruf oder Rücktritt von einem Kaufvertrag. Vielmehr ist statt eines Kaufvertrages ein schriftlicher Leihvertrag zu schließen. Die Bedingungen für das Leihverhältnis sind dem von uns gestellten Leihvertragsformular zu entnehmen.
§ 4 Preise – Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Preise gelten ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer am Tag der Warenlieferung, der Verpackungs- und der Transportkosten; diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Im online-shop gelten nur die Preise, die im Rahmen des Bestellvorgangs (Warenkorb) genannt werden. Abweichende Preise, die eventuell auf Seiten dargestellt werden, die aus Zwischenspeichern (Browser-Cache, Proxy-Cache) geladen werden, sind nicht aktuell und ungültig.
(2) Der Kaufpreis ist sofort nach Vertragsschluss ohne Abzug (Skonto) fällig. Der Kunde kommt mit der Zahlung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erstellung der Rechnung leistet. Ist der Kunde Verbraucher, gilt dies nur, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung hingewiesen wurde. Die Zahlungsfrist beginnt rechnerisch mit dem auf den Rechnungsdatum folgenden Tag und endet mit Ablauf des 10. Tages. Sollte der 10. Tag ein Samstag, Sonntag oder ein im Freistaat Bayern staatlich anerkannter Feiertag sein, endet die Frist erst mit Ablauf des nächsten Werktags. Unser Recht, den Kunden schon vor Ablauf der Frist von 10 Tagen durch eine Mahnung in Verzug zu setzen, bleibt unberührt. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes bei uns.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, entscheidungsreif oder von uns anerkannt sind, es sei denn, die gegenseitigen Forderungen stammen aus demselben Rechtsverhältnis.
(4) Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur zu, soweit es sich um Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis handelt.
§ 5 Gewährleistung/Haftung (für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen)
(1) Die Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar.
(2) Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ist das Geschäft für den Kunden kein Handelskauf, so gelten die Bestimmungen des § 377 HGB mit der Maßgabe, dass die Ware von dem Kunden nicht unverzüglich zu untersuchen, sondern binnen einer Frist von zwei Wochen ab Lieferung sorgfältig zu besichtigen ist und die Mängelanzeige schriftlich zu erfolgen hat.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.
(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen:
- – in Fällen der gesetzlich geregelten verschuldensunabhängigen Haftung,
- – bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
In Fällen leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern wir eine Kardinalpflicht, also einer für den Vertrag und seine Durchführung wesentlichen Pflicht, verletzen. In diesen Fällen haften wir jedoch nicht für mittelbare oder unvorhersehbare Schäden, für Mangelfolgeschäden, für entgangenen Gewinn sowie für ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung ist der Summe nach ferner auf die Höhe des dreifachen Nettorechnungsbetrages der schadensauslösenden Lieferung oder Leistung begrenzt. Im Übrigen ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für unsere gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, angestellten Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(5) Für die Verjährung für alle Ansprüche, die nicht der Verjährung wegen eines Mangels der Sache unterliegen, gilt eine Ausschlussfrist von 18 Monaten. Sie beginnt ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers.
§6 Gewährleistung/Haftung (Verbraucher)
(1) Die Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar.
(2) Bei Mangelhaftigkeit der Ware stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu: Offensichtliche Mängel muss der Kunde uns innerhalb von zwei Wochen nach Warenlieferung schriftlich anzeigen. Die Frist endet mit Ablauf des Tages, der seiner Benennung nach dem Tag der Lieferung der Ware entspricht. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Unterbleibt die fristgerechte Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
(3) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen:
- – in Fällen der gesetzlich geregelten verschuldensunabhängigen Haftung,
- – bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
In Fällen leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern wir eine Kardinalpflicht (also einer für den Vertrag und seine Durchführung wesentlichen Pflicht) verletzen. In diesen Fällen haften wir jedoch nicht für mittelbare oder unvorhersehbare Schäden, für Mangelfolgeschäden, für entgangenen Gewinn sowie für ausgebliebene Einsparungen. Im Übrigen unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für unsere gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, angestellten Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
(2) Nur für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen:
(a) Wir behalten uns darüber hinaus das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
(b) Im kaufmännischen Verkehr sind wir berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, die Kaufsache zurückzunehmen. Nach Erklärung des Rücktritts sind wir weiter zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(c) Im kaufmännischen Verkehr hat der Kunde uns bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
§ 8 Gerichtsstand – Erfüllungsort
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Falls der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(3) Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen gilt unser Geschäftssitz als Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Soweit sich nicht aus einer individuellen Abrede etwas anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Ihre Specialmed GmbH